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   BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68   

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https://dejure.org/1969,820
BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68 (https://dejure.org/1969,820)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1969 - VI ZR 14/68 (https://dejure.org/1969,820)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1969 - VI ZR 14/68 (https://dejure.org/1969,820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlende Aktivlegitimation - Gerichtliche Geltendmachung - Verjährungshemmung - Schadensersatzansprüche - Sozialversicherungsträger - Tödlicher Unfall des Versicherten - Übergang eines Rechtes - Hinterbliebenenrente - Ablehnung der Zahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 202 Abs. 1; SGB X §§ 116, 1127
    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Sozialversicherungsträgers bei eigener Leistungsablehnung

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1661
  • MDR 1969, 746
  • VersR 1969, 856
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52

    Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einem Palle, in dem der Betrieb dos Berechtigten unter das Gesetz Nr, 52 der Militärregierung gestellt war, entschieden, daß eine auf Seiten des Berechtigten vorliegende Behinderung an der Geltendmachung des Anspruchs keine Hemmung der Verjährung ii-Aeh § 202 BGB bewirkt, sondern eine Hemmung nach § 203 BGB zur Folge hat (BGHZ 10, 310), Diese Entscheidung steht aber nicht der Annahme entgegen, daß die Verjährung der Klageansprücho in dem jetzt zu entscheidenden Palle nach § 202 Abs, 1 gehemmt war.

    Das ist aber auch nach dem Urteil BGHZ 10, 310 einer der Fälle, in denen die Verjährung nach § 202 Abs, 1 BGB gehemmt ist.

  • BGH, 11.03.1953 - VI ZR 61/52
    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68
    Gleichwohl hat das Gesetz der Stundung eine die Verjährung hemmende Kraft vorlieheno Daher spielt es auch hier keine Rolle, oh die Klägerin eine Peststellungsklage hätte erheben können" Maßgebend ist allein, ob der Verpflichtete die Leistung vorübergehend verweigern kann (RGZ 142, 258, 263'und Urteil des BGH vom 11, März 1953 - VI ZR 61/52 > IM Hr, 1 zu § 202 BGB),.
  • RG, 20.11.1933 - IV 255/33

    1. Zum Begriff des "Zurückerhaltens" in § 558 Abs. 2 BGB. 2. Kommt es für die in

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68
    Gleichwohl hat das Gesetz der Stundung eine die Verjährung hemmende Kraft vorlieheno Daher spielt es auch hier keine Rolle, oh die Klägerin eine Peststellungsklage hätte erheben können" Maßgebend ist allein, ob der Verpflichtete die Leistung vorübergehend verweigern kann (RGZ 142, 258, 263'und Urteil des BGH vom 11, März 1953 - VI ZR 61/52 > IM Hr, 1 zu § 202 BGB),.
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 222/56
    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68
    Die Revision kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des BGH vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 222/56 - VorsR 1957, 802 berufen.
  • RG, 14.10.1912 - IV 141/12

    Verjährung nach § 852 BGB.

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68
    â- bevor das Hindernis beseitigt ist? das ihrer- Durchführung entgogensteht (RGZ 80, 212, 216, 217), Das Recht des Beklagten, die Zahlung mit dieser Begründung abzulohnen, entfiel erst, als das Sozialgericht den Bescheid der Klägerin aufgrund neuer Ermittlungen aufhob und die jetzige Klägerin verurteilte, den Hinterbliebenen dos Paul Rente zu gewähren.
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09

    Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz:

    Aus § 372 BGB folgt überdies keine Pflicht zur Hinterlegung, sondern nur ein Recht hierzu (vgl. nur BGH, Urt. v. 20. Juni 1969 - VI ZR 14/68, NJW 1969, 1661, 1662; RGZ 61, 245, 250).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Vielmehr kann eine Hemmung "im allgemeinen immer dann angenommen werden, wenn dem Berechtigten vorübergehend durch ein rechtliches Hindernis die Durchsetzung seines Anspruchs unmöglich gemacht wird" (BGH, Urt. v. 26. September 1969 - V ZR 122/65, WM 1969, 1348, 1349; ähnlich BGHZ 10, 310, 311 m.w.N.; BGH, Urt. v. 20. Juni 1969 - VI ZR 14/68, NJW 1969, 1661).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    Denn § 372 BGB verpflichtet den Schuldner nicht zur Hinterlegung, sondern räumt ihm lediglich ein Recht hierzu ein, auf dessen Wahrnehmung ein Gläubiger keinen Anspruch hat (BGH NJW 1969, 1661, 1662).
  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 1 KA 5/20
    Ohnehin verpflichtet § 372 BGB den Schuldner nicht zur Hinterlegung, sondern räumt ihm lediglich ein Recht dazu ein, auf dessen Wahrnehmung ein Gläubiger keinen Anspruch hat (BGH, Entscheidung vom 20.06.1969 - VI ZR 14/68 - juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 29.06.1995 - 11 RAr 109/94 - juris Rn. 39; Olzen in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 372 Rn. 7; Buck-Heeb in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 372 Rn. 6; Pflüger in: jurisPK-SGB I, 3. Aufl. 2018, § 53 Rn. 44).
  • OLG Celle, 30.08.2022 - 16 U 358/22

    Zur Verjährung und deren Hemmung bei nachrangigen Forderungen gem. § 39 Abs. 1

    Denn unter der Geltung von § 202 Abs. 1 Alt. 2 BGB in der Fassung vom 1. Januar 1964 (bis zum 31. Dezember 2001) war eine analoge Anwendung auf die Fälle anerkannt, in denen der Berechtigte an der Durchsetzung eines an sich bestehenden Anspruchs vorübergehend rechtlich gehindert war (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 1997 - IX ZR 136/97, NJW 1998, 1058 und vom 20. Juni 1969 - VI ZR 14/68, NJW 1969, 1661; s. auch Wazlawik, NZI 2020, 1081, 1086).
  • OLG Dresden, 07.04.2004 - 6 U 2076/03

    Verjährung von Forderungen des Trägers der Sozialversicherung wegen

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  • LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15

    Geltendmachung von Honoraransprüchen als Masseverbindlichkeit durch den

    Dies wäre insbesondere auch im unmittelbaren Anwendungsbereich von § 205 BGB ebenfalls möglich, weshalb dies nach gesetzlicher Wertung der anderweitigen Hemmung nicht entgegensteht (BGH NJW 1969, 1661 Rz. 21 zu § 202 a.F., der ausdrücklich die Hemmung für den Fall der Stundung oder des Bestehens eines anderweitigen Leistungsverweigerungsrechts des Schuldners vorsah; für die heutige Rechtslage: Staudinger, BGB, 2014, § 205 Rn. 19).
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Hemmung der Verjährung schon gemäß § 202 BGB in Betracht kommt, wenn nämlich davon auszugehen wäre, der Durchsetzung der Ansprüche habe vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegengestanden (vgl. etwa BAGE 12, 97 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB; Urteil vom 17. Dezember 1964 - 5 AZR 90/64 - AP Nr. 2 zu § 196 BGB; BGH Urteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 14/88 - NJW 1969, 1661).
  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 122/65

    Extraterritorialität ausländischer Staaten bei privatrechtlicher Betätigung

    Eine Hemmung kann im allgemeinen immer dann angenommen werden, wenn dem Berechtigten vorübergehend durch ein rechtliches Hindernis die Durchsetzung seines Anspruchs unmöglich gemacht wird (vgl. BGHZ 10, 310; Urteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 14/68 S. 6).
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